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Energiemarkt · Förderung

Förderung für Batteriespeicher und Gewerbe-PV

Für Speicher und Photovoltaik im Betrieb gibt es Förderkredite, Landeszuschüsse und steuerliche Abschreibungen. Welche davon passen, hängt von Standort, Unternehmensgröße und Branche ab. Hier stehen die Programme, die nach unserer Prüfung für Gewerbe- und Industriebetriebe derzeit offen sind.

Stand: 14.10.2026. Förderprogramme ändern sich oft; maßgeblich sind allein die Bedingungen der Förderstelle am Tag Ihres Antrags.

Erst beantragen, dann beauftragen

Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bei Zuschüssen meist auch die Eingangsbestätigung der Förderstelle vorliegt, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreiben, einen Auftrag erteilen oder eine Anzahlung leisten. Ein zu früher Auftrag kann die Förderung ausschließen.

Lastganganalyse, Auslegung und Angebot sind davon nicht berührt. Sie können alles in Ruhe prüfen und erst nach dem Antrag beauftragen; wir stimmen Angebot und Auftrag auf Ihren Förderantrag ab.

Bundesweit

  • KfW

    Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270)

    Wofür
    Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, auch ein Speicher allein oder als Nachrüstung, dazu Mess- und Steuerungstechnik.
    Für wen
    Unternehmen jeder Größe.
    Worauf achten
    Kredit über Ihre Hausbank oder Sparkasse. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen.
    Zur Förderstelle
  • BAFA

    Industriestrompreis

    Wofür
    Strompreisentlastung für stromintensive Branchen in den Jahren 2026 bis 2028. Mindestens die Hälfte der Entlastung ist in Dekarbonisierung zu investieren; ein Stromspeicher gegen Lastspitzen oder eine neue PV-Anlage kann dazu zählen.
    Für wen
    Nur Abnahmestellen in den Wirtschaftszweigen der EU-Liste (KUEBLL, Teilliste 1), etwa Stahl, Aluminium, Kupfer, Gießereien, Chemie, Papier und Glas. Maßgeblich ist die Einstufung nach WZ 2008; die Rückgewinnung sortierter Werkstoffe (WZ 38.32) steht nach unserer Prüfung nicht auf der Liste.
    Worauf achten
    Für die angerechnete Maßnahme darf keine andere Beihilfe fließen, eine PV-Anlage darf keine EEG-Vergütung erhalten. Die Maßnahme zählt erst ab Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres.
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  • Einkommen- und Körperschaftsteuer

    Abschreibung

    Wofür
    Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft werden, ist die degressive Abschreibung wieder möglich (§ 7 Abs. 2 EStG). Kleinere Betriebe können zusätzlich Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG nutzen.
    Für wen
    Steuerpflichtige Betriebe; § 7g EStG nur bis zu einer Gewinngrenze.
    Worauf achten
    Ob und wie Speicher und PV-Anlage in Ihrem Betrieb abgeschrieben werden, klärt Ihr Steuerberater.
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  • BAFA

    Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

    Wofür
    Zuschuss für Effizienz- und Elektrifizierungsvorhaben. Ein Stromspeicher kann als Nebenkosten mitgefördert werden, wenn er den Anteil des selbst erzeugten Stroms erhöht; die PV-Anlage selbst ist ausgeschlossen.
    Für wen
    Unternehmen, je nach Modul nur KMU oder alle Größen.
    Worauf achten
    Kein Programm für einen Speicher allein: Er gehört zu einer Maßnahme mit nachgewiesener CO₂-Einsparung, etwa der Umstellung eines Prozesses auf Strom. Antrag vor Vorhabenbeginn.
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In unseren Einsatzgebieten

  • IBB Business Team

    Berlin: SolarPLUS L

    Wofür
    Zuschuss für Stromspeicher und Energiemanagement zusammen mit einer neuen PV-Anlage, außerdem für Messplätze und Gutachten.
    Für wen
    Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Gewerbe- und Industriegebäuden, Unternehmen jeder Größe.
    Worauf achten
    Die Eingangsbestätigung der IBB muss vorliegen, bevor Sie bestellen, beauftragen oder anzahlen. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026.
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  • Landesförderinstitut M-V

    Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

    Wofür
    Zuschuss für Klimaschutzvorhaben in Unternehmen, ausdrücklich auch für Stromspeicher.
    Für wen
    Unternehmen mit Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern.
    Worauf achten
    Das Vorhaben muss die Treibhausgasemissionen gegenüber vorher um mindestens 30 Prozent senken. Antrag vor jedem Liefer- oder Leistungsvertrag; begonnen wird erst nach der Eingangsbestätigung.
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  • NBank

    Niedersachsen: Niedersachsen Invest EFRE

    Wofür
    PV-Anlage zur überwiegenden Eigennutzung und Batteriespeicher zur PV als Zusatz zu einer Betriebserweiterung.
    Für wen
    Nur kleine und mittlere Unternehmen.
    Worauf achten
    Nur zusammen mit einer Investition, die Arbeitsplätze schafft und den Innovations- oder Digitalisierungsgrad Ihres Betriebs erhöht. Die NBank muss vor Beginn bestätigen.
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  • ILB

    Brandenburg: Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

    Wofür
    PV-Anlagen über Parkplätzen mit Speicher und Ladepunkten; Dachanlagen sind nicht Teil des Programms.
    Für wen
    Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg.
    Worauf achten
    Parkplätze, die unter die Solarpflicht der Bauordnung fallen, sind ausgenommen. Die Speicherförderung im Brandenburger Speicherprogramm ist derzeit ausgesetzt.
    Zur Förderstelle

Für Nordrhein-Westfalen und Bremen haben wir zum Stand dieser Seite kein offenes Landesprogramm für Gewerbespeicher oder Dach-PV im Betrieb bestätigen können; in NRW sind die Zuschüsse für Carport- und Fassaden-PV derzeit ausgesetzt. Der KfW-Kredit gilt bundesweit.

So unterstützen wir Ihren Antrag

  1. 01

    Daten auswerten

    Lastgang, Stromrechnung und Dach: daraus Auslegung und Kosten. Das berührt die Förderung nicht.

  2. 02

    Angebot aufbereiten

    Positionen getrennt nach Speicher, Energiemanagement und PV, so wie Förderstellen und Banken sie brauchen.

  3. 03

    Sie beantragen

    Bei Ihrer Hausbank oder der Förderstelle, auf Wunsch mit Ihrem Steuer- oder Fördermittelberater. Technische Angaben liefern wir zu.

  4. 04

    Dann beauftragen

    Erst wenn der Antrag gestellt ist und, wo verlangt, die Eingangsbestätigung vorliegt.

Bitte beachten

Diese Übersicht ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht. Anträge stellen Sie selbst oder über Ihre Bank. Stand: 14.10.2026.

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