Wind und Biogas · nach dem EEG
Für Wind- und Biogasbetreiber: Ihr Netzanschluss kann mehr
Ihr Windpark oder Ihre Biogasanlage hat etwas, das neue Projekte oft lange suchen: einen bestehenden Netzanschluss. Wenn die EEG-Vergütung ausläuft, kann dieser Anschluss mehr leisten. Wir suchen Flächen mit Netzanschluss für Container, Batteriespeicher und/oder Rechenzentrum, direkt an Ihrem Park.
Lieber gleich sprechen? Telefon +49 160 96606063.
Wenn die EEG-Vergütung ausläuft
Die Vergütung nach dem EEG läuft 20 Jahre, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Für eine Anlage, die 2006 in Betrieb ging, endet sie am 31. Dezember 2026. Für viele Wind- und Biogasanlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2004 bis 2008 endet die Förderung damit zwischen Ende 2024 und Ende 2028, ältere Anlagen sind bereits heraus.
Danach erhalten Sie für Ihren Strom nur noch, was er am Markt erzielt. In der Regel vermarkten Sie ihn dann über die sonstige Direktvermarktung (§ 21a EEG), mit allen Schwankungen des Strompreises.
Die Idee: Strom vor Ort liefern statt nur einspeisen
Wir suchen Flächen mit Netzanschluss für Container, Batteriespeicher und/oder Rechenzentrum, direkt an Ihrem Park, hinter dem Netzverknüpfungspunkt. Der Strom kann dann vor Ort geliefert werden, statt nur zum Marktwert ins Netz zu gehen (§ 21b Abs. 4 Nr. 2 EEG).
Ob Pacht oder Kauf der Fläche, ein fester Strompreis oder ein anderes Modell: Wie wir die Zusammenarbeit aufsetzen, besprechen wir gern mit Ihnen, auf Grundlage Ihrer Anlagendaten.
Batteriespeicher
Batteriespeicher am bestehenden Wind- oder Biogaspark sind im Außenbereich baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Deshalb ist ein Speicher meist am schnellsten umsetzbar.
Rechenzentrum
Passen Standort, Netz und Gemeinde, kommt auch ein Container-Rechenzentrum infrage, das den Strom direkt am Standort nutzt.
Optional Photovoltaik
Eine PV-Anlage kann denselben Netzanschluss mitnutzen, wenn Flächen und Planungsrecht es zulassen.
Warum das geht
- Lieferung vor Ort – Anlagenbetreiber können Strom vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, die ihn in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, sofern der Strom nicht durch ein Netz geleitet wird (§ 21b Abs. 4 Nr. 2 EEG). Ausgenommen ist nur die Einspeisevergütung für kleine ausgeförderte Anlagen bis 100 kW, Windenergie an Land gehört nicht dazu.
- Ein Netzanschluss für mehrere – Netzbetreiber und Anlagenbetreiber können eine anschlussseitige Begrenzung der Einspeiseleistung vereinbaren, die der Betreiber mit geeigneter Technik sicherstellt, etwa einem Park-Regler; die zulässige Einspeiseleistung legt der Netzbetreiber fest. Das Gesetz regelt dabei ausdrücklich den Fall, dass am selben Netzverknüpfungspunkt Anlagen oder Stromspeicher weiterer Betreiber angeschlossen sind; dann braucht es deren Einverständnis (§ 8a EEG, flexible Netzanschlussvereinbarung). Einen Anspruch auf eine solche Vereinbarung gibt es nicht.
- Speicher im Außenbereich – Batteriespeicher am bestehenden Wind- oder Biogaspark sind im Außenbereich baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, seit 23.12.2025): Das Gesetz verlangt einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien. Deshalb ist ein Speicher meist am schnellsten umsetzbar.
- Rechenzentrum – Ein Rechenzentrum gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben. In der Praxis braucht es im Außenbereich einen Bebauungsplan. Das klären wir gemeinsam mit der Gemeinde.
- Photovoltaik am selben Anschluss – Ob eine PV-Anlage den Netzanschluss mitnutzen kann, hängt von Flächen, Planungsrecht und Netzbetreiber ab. Das prüfen wir am Standort.
Einordnung: Die Paragrafen geben den Rahmen vor. Ob er für Ihren Standort trägt, hängt vom Netzbetreiber, Ihrem Vertrag mit dem Direktvermarkter, den Grundstücksverhältnissen und der Gemeinde ab. Das prüfen wir für jeden Standort einzeln. Rechtsstand Oktober 2026: Änderungen an EEG und Netzanschlussrecht sind im Bundestag geplant, aber noch nicht beschlossen; den aktuellen Stand prüfen wir vor jedem Projekt.
Was wir übernehmen
Netzanschluss
Anschlussbegehren und Abstimmung mit dem Netzbetreiber, einschließlich der Vereinbarung zur Einspeiseleistung am gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt.
Messkonzept
Wer wie viel Strom erzeugt, liefert und einspeist, muss sauber gemessen werden. Das Messkonzept stimmen wir üblicherweise mit Netzbetreiber und Direktvermarkter ab.
Bau und Inbetriebnahme
Errichtung, Anschluss und Inbetriebnahme durch unseren Elektrofachbetrieb.
Erfahrung bis 220 kV
Projekterfahrung an Umspannwerken mit 66 kV und 220 kV, einschließlich der kompletten Schutz- und Sekundärtechnik, zuletzt im Auftrag der 50Hertz Offshore GmbH. Dazu über 20 Jahre Inbetriebnahme und Qualitätssicherung in der Windenergie.
Ablauf in vier Schritten
01
Gespräch mit Ihren Anlagendaten
15 Minuten am Telefon. Danach brauchen wir Ihre Anlagendaten: Einheitennummer im Marktstammdatenregister, Leistung, Inbetriebnahme, Netzanschluss und den Vertrag mit Ihrem Direktvermarkter.
02
Standort- und Netzprüfung
Netzanschluss und Einspeiseleistung, Grundstückseigentümer, finanzierende Bank, Abstände und Zufahrt.
03
Vereinbarung
Wir legen gemeinsam fest, wie die Zusammenarbeit aussieht: Nutzung der Fläche, Lieferung des Stroms und Regeln für den gemeinsamen Netzanschluss.
04
Bau und Inbetriebnahme
Container, Anschluss, Messung und Park-Regler; Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Häufige Fragen von Wind- und Biogasbetreibern
Muss ich meinen Direktvermarkter wechseln?
Nicht zwingend. Das EEG erlaubt, Strom auch anteilig an Dritte vor Ort weiterzugeben (§ 21b Abs. 4 Nr. 2 EEG); den übrigen Strom vermarkten Sie weiter. Ob Ihr Vertrag mit dem Direktvermarkter dazu etwas regelt, etwa zu Mengen oder Fahrplänen, klären wir im Gespräch anhand Ihres Vertrags.
Was passiert mit dem restlichen Strom?
Er wird weiter eingespeist und wie bisher vermarktet. Vor Ort geliefert wird nur der Teil, den der Container aufnimmt.
Brauchen wir eine Genehmigung?
Batteriespeicher am bestehenden Wind- oder Biogaspark sind im Außenbereich baurechtlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Zulässig ist er, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist; das Baugenehmigungsverfahren nach Landesrecht bereiten wir vor. Für ein Rechenzentrum braucht es in der Praxis einen Bebauungsplan, den wir gemeinsam mit der Gemeinde angehen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein erstes Gespräch?
Für den Anfang genügen die Einheitennummer im Marktstammdatenregister, Leistung und Inbetriebnahme Ihrer Anlagen, die Angaben zum Netzanschluss und die Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Direktvermarkter. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Was ist, wenn wir den Park später repowern?
Ein Container lässt sich in der Praxis versetzen. Wie ein Repowering, ein Weiterbetrieb oder ein Rückbau Ihrer Anlagen berücksichtigt wird, legen wir gemeinsam fest.
Weiterlesen
Anschluss beim Netzbetreiber: Netzanschluss & Anmeldung. Speicher im Betrieb: Batteriespeicher. Rechenzentrum mit eigener Energie: On-Prem-Rechenzentrum. Unsere Erfahrung am Netz: Netzanbindung und Hochspannung. Telefon: +49 160 96606063.
Ihre EEG-Vergütung läuft aus oder ist schon ausgelaufen? Sprechen wir 15 Minuten über Ihren Standort.
